nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 8 SOFS (Sachsen) — Aufgabe und Aufbau der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache

Schulordnung Förderschulen  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache unterrichtet und begleitet Schülerinnen und Schüler, deren Fähigkeit zur Kommunikation und zur sprachlichen Erschließung von Bildungsgegenständen aufgrund von Störungen in der Sprachentwicklung oder im Redefluss oder aufgrund von schwerwiegenden Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen so beträchtlich eingeschränkt sind, dass sie einer vertieften und ganzheitlichen Förderung bedürfen.

(2) Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache umfasst die Klassenstufen 1 bis 4. Der Unterricht erfolgt nach den Lehrplänen für die Grundschule; § 3 Absatz 3 Satz 5 gilt entsprechend.

(3) Mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde können an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache die Klassenstufen 5 und 6 eingerichtet werden. Der Unterricht erfolgt nach den Lehrplänen für die Oberschule; § 3 Absatz 3 Satz 5 gilt entsprechend.

---

Zitiervorschlag: § 8 SOFS (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/SOFS/8

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: sk.sachsen.de
