Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsGVBl. 2015 Nr. 3, S. 151, Fsn-Nr. 250-21V

Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg

12 Normen · Ausgangsfassung vom 17.08.2014 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Grundlage und Zweck des Staatsvertrags
  3. § 2 Zuständigkeit der Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik
  4. § 3 Zusammensetzung der Ethikkommission
  5. § 4 Benennung und Berufung der Mitglieder
  6. § 5 Berichtspflicht und Informationsaustausch
  7. § 6 Finanzierung der Ethikkommission
  8. § 7 Satzungen der Landesärztekammer Baden-Württemberg und Genehmigung
  9. § 8 Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Ethikkommission
  10. § 9 Haftung
  11. § 10 Beitritt weiterer Länder
  12. § 11 Geltungsdauer und Kündigung
  13. § 12 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    10.07.2015 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 10.07.2015

    SächsGVBl. 2015 S. 462

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).