Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für …

§ 6 Finanzierung der Ethikkommission

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die Finanzierung der Tätigkeit der Ethikkommission erfolgt ausschließlich über Gebühren. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg erlässt auf der Grundlage von § 7 Absatz 1 Nummer 6 die notwendigen gebührenrechtlichen Bestimmungen für eine kostendeckende Finanzierung.

§ 5 § 7