Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über die Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch Arbeit
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über die …§ 5 Weisungen, Anordnungen und Anweisungen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-13913/5#abs-1 (1) Der Verurteilte hat den Weisungen der Vollstreckungsbehörde nachzukommen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-13913/5#abs-2 (2) Sind dem Sozialen Dienst der Justiz Aufgaben nach § 8 übertragen, hat der Verurteilte dessen Anordnungen nachzukommen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SN-13913/5#abs-3 (3) Der Verurteilte hat den Anweisungen der jeweiligen Einsatzstelle Folge zu leisten.