Gesetze / Soldatenmehrarbeitsvergütungsverordnung
SMVergV§ 5 Ausschluss des Anspruchs
Die Vergütung wird nicht gewährt neben
Änderungsverlauf
-
08.01.2020 Ausfertigung
§ 5 neu gefasst durch Artikel 10 des Gesetzes vom 8. Januar 2020 (BGBl. I 27)
BGBl. 2020 I S. 27
-
08.11.2018 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 20 1. 3. 2020 des Gesetzes vom 8. November 2018 (BGBl. I 1810)
BGBl. 2018 I S. 1810
-
11.08.2017 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. August 2017 (BGBl. I 3231)
BGBl. 2017 I S. 3231
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.