Gesetze / Soldatenlaufbahnverordnung
SLV§ 2 Dienstliche Beurteilung
Stand: 03.01.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SLV%202021/2#abs-1 (1) In der dienstlichen Beurteilung sind die Leistungen der Soldatin oder des Soldaten nachvollziehbar darzustellen sowie die Eignung und Befähigung für künftige Verwendungen einzuschätzen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SLV%202021/2#abs-2 (2) Die in § 27b Absatz 1 Satz 2 des Soldatengesetzes genannten Soldatinnen und Soldaten sind in entsprechender Anwendung des § 27a des Soldatengesetzes von der betreffenden Fraktion des Deutschen Bundestages, der gesetzgebenden Körperschaft des Landes oder des Europäischen Parlaments zu beurteilen. In diesen Fällen ist § 3 Absatz 3 nicht anzuwenden. Der Zeitpunkt der Erstellung der Beurteilung richtet sich nach dem im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung festgelegten Beurteilungstermin.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SLV%202021/2#abs-3 (3) Ausnahmen von der Beurteilungspflicht kann das Bundesministerium der Verteidigung zulassen, wenn eine dienstliche Beurteilung nicht zweckmäßig ist. Dies ist insbesondere bei Angehörigen der Reservelaufbahnen und Angehörigen der Laufbahnen der Mannschaften der Fall.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SLV%202021/2#abs-4 (4) Für die Personalentwicklungsbewertungen gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend.
Wird zitiert von 85 Entscheidungen zu § 2 SLV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 24.01.2012 – 1 WB 30.11Zitiert von 6
- BVerwG, 29.01.2013 – 1 WB 30/12Dienstliche Beurteilung; Änderung von EinzelmerkmalwertungenZitiert von 3
- BVerwG, 18.12.2012 – 1 WB 39/11Dienstliche Beurteilung; Abstimmungsgespräche unter Beteiligung des weiteren höheren Vorgesetzten
- BVerwG, 18.12.2012 – 1 WB 39.11Zitiert von 5
- BVerwG, 30.03.2017 – 1 WB 33/16Beurteilungsverfahren; Anspruch auf Einschreiten der DienstaufsichtZitiert von 6
- BVerwG, 26.02.2015 – 1 WB 32/14Bewerbungsverfahrensanspruch; Sonderbeurteilung bei Übernahme in das Dienstverhältnis eines BerufssoldatenZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 30.04.2026 – 1 WB 28.25Aufhebung und Neuerstellung einer Regelbeurteilung wegen Widersprüchlichkeit und mangelnder Plausibilität
- BVerwG, 30.04.2026 – 1 WB 42.25
- BVerwG, 26.03.2026 – 1 WB 44.25Verzicht auf die Neuerstellung der Regelbeurteilung
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 SLV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.12.2023 Ausfertigung
§ 2 Abs. 1 aufgehoben durch Artikel 6 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 392)
BGBl. 2023 I Nr. 392
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.