Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 42 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/42?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Zur medizinischen Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/42?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation umfassen insbesondere
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/42?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Bestandteil der Leistungen nach Absatz 1 sind auch medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen, soweit diese Leistungen im Einzelfall erforderlich sind, um die in Absatz 1 genannten Ziele zu erreichen. Solche Leistungen sind insbesondere
Änderungsverlauf
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02.06.2021 Ausfertigung
§ 42 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I 1387)
BGBl. 2021 I S. 1387
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