Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 41 Teilhabeverfahrensbericht
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 114
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 14.12.2022 – L 3 AL 4290/19
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2016 – L 23 SO 187/14 KLZitiert von 3
- BSG, 29.05.2019 – B 8 SO 3/18 R(Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 - Vergütungsvereinbarung - Werkstatt für behinderte Menschen - Berücksichtigung von Unfallversicherungsbeiträgen für die Beschäftigten)Zitiert von 4
- BSG, 05.07.2018 – B 8 SO 28/16 R(Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 - Vergütungsvereinbarung mit einer WfbM - Höhe des Investitionsbetrages - Erfüllung der Aufgaben und der fachlichen Anforderungen der Werkstatt - Kosten für die Erweiterung um neue Werkstattplätze - Bindung an die Anerkennung als WfbM - Bindung an die Zustimmung zu den Investitionsmaßnahmen)Zitiert von 7
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2006 – L 5 AL 4767/03Zitiert von 2
- BSG, 29.05.2019 – B 8 SO 1/18 R
Zuletzt entschieden
- FG Münster, 13.03.2025 – 5 K 894/22 U
- LSG Baden-Württemberg, 19.09.2024 – L 7 SO 1754/23
- LSG Hessen, 17.05.2023 – L 4 SO 205/20Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 41 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/41#abs-1 (1) Die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 erfassen
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/41#abs-2 (2) Die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 melden jährlich die im Berichtsjahr nach Absatz 1 erfassten Angaben an ihre Spitzenverbände, die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 6 und 7 jeweils über ihre obersten Landesjugend- und Sozialbehörden, zur Weiterleitung an die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation in einem mit ihr technisch abgestimmten Datenformat. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation wertet die Angaben unter Beteiligung der Rehabilitationsträger aus und erstellt jährlich eine gemeinsame Übersicht. Die Erfassung der Angaben soll mit dem 1. Januar 2018 beginnen und ein Kalenderjahr umfassen. Der erste Bericht ist 2019 zu veröffentlichen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/41#abs-3 (3) Der Bund erstattet der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation die notwendigen Aufwendungen für folgende Tätigkeiten: