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Artikel 7 · BT-Drs. 19/27400 · S. 60

Zu Artikel 7 (Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 7 (Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Die Kapitelbezeichnung wird ergänzt. Folgeänderung zur Einfügung eines § 37a SGB IX.

Zu Buchstabe b
Folgeänderung zur Einfügung eines § 37a SGB IX.

Zu Buchstabe c
Folgeänderung zur Einfügung eines § 47a SGB IX.

Zu Buchstabe d
Folgeänderung zur Anpassung des § 99 SGB IX.

Zu Nummer 2
Die Streichung von § 6 Absatz 3 Satz 3 bis 7 SGB IX dient der Verringerung der Komplexität der Leistungser-
bringung an Menschen mit Teilhabebedarf, die zugleich Leistungen nach dem SGB II beantragt haben oder er-
halten. Die bisherige Regelung der gemeinsamen Beratung zur Vorbereitung des Eingliederungsvorschlags zwi-
schen Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter entfällt ersatzlos.
Mit der Neuregelung durch die dem § 6 Absatz 3 SGB IX neu anzufügenden Sätze wird auf den ebenfalls neu
eingefügten § 19 Absatz 1 Satz 2 SGB IX verwiesen, der die zukünftige Stellung der Jobcenter bei der Leistungs-
erbringung an Menschen mit (drohenden) Behinderungen die Leistungen nach dem SGB II beantragt haben oder
erhalten, regelt. Ziel der Regelung ist es, die Leistungserbringung an die Leistungsberechtigten durch die stärkere
Einbindung und Beteiligung der Jobcenter in das Teilhabeplanverfahren zu verbessern. Die Bundesagentur für
Arbeit bleibt weiterhin für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs zuständig. Im Rahmen der Teilhabeplanung
erstellt die Bundesagentur für Arbeit einen Vorschlag über die zu erbringenden Leistungen zur Teilhabe am Ar-
beitsleben, über den das Jobcenter innerhalb der Fristen von Kapitel 4 entscheidet. Die Entscheidung wird im
Teilhabeplan dokumentiert (§ 19 Absatz 2 Satz 2 Nummer 12 – neu –).

Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Durch die Neuregelung der Beteiligung der Jobcenter im Teilhabeplanv

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 27.683 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/27400, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 188.794–216.477 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 9c0075a62e885961….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP