Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
SGB V§ 62a
Stand: 10.06.2019
(weggefallen)
Änderungsverlauf
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08.05.1998 Ausfertigung
§ 62a eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 1998 (BGBl. I 907)
BGBl. 1998 I S. 907
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