Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
SGB I§ 55 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 55 SGB I liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 66 Entscheidungen zu § 55 SGB I →
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Nach Gewicht
- BGH, 20.12.2006 – VII ZB 56/06Zitiert von 4
- BGH, 16.07.2004 – IXa ZB 44/04Zitiert von 3
- LSG NRW, 14.03.2007 – L 8 R 208/05Zitiert von 1
- LSG NRW, 12.09.2007 – L 8 R 62/07
- LSG NRW, 23.05.2007 – L 8 R 361/06Zitiert von 1
- LSG NRW, 09.05.2007 – L 8 R 291/06Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VG Regensburg, 30.07.2025 – RN 11 E 25.1560
- OLG Hamm, 16.01.2017 – 31 U 226/15Zitiert von 1
- LG Münster, 24.09.2015 – 102 O 44/15
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 55 SGB I zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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07.07.2009 Ausfertigung
§ 55 aufgehoben durch Artikel 7 Abs. 5 1. 1. 2012 des Gesetzes vom 7. Juli 2009 (BGBl. I 1707)
BGBl. 2009 I S. 1707
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