§ 39 Begründung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten
Stand: 01.01.2025
Wird zitiert von 18
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Frankfurt (Oder), 07.12.2020 – VG 2 K 2549/18
- BVerfG, 03.07.2014 – 2 BvL 25/09, 2 BvL 3/11Mangels hinreichender Begründung unzulässige Richtervorlage - Zur Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Möglichkeit der Dienstgradherabsetzung gem §§ 58, 62 WDO (juris: WDO 2002) - Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes oder des Gleichheitssatzes (Art 20 Abs 3 GG; Art 3 Abs 1 GG) nicht hinreichend dargelegtZitiert von 13
- BVerwG, 25.02.2021 – 1 WB 32/20Höchstaltersgrenze für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen DienstesZitiert von 13
- BVerwG, 31.03.2022 – 1 WB 50/21Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen DienstesZitiert von 4
- VG Würzburg, 23.05.2023 – W 1 K 23.81Zitiert von 1
- VG Saarland Saarlouis, 25.02.2022 – 2 K 1052/19
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 23.07.2025 – 2 B 1.25Endgültiger Vertrauensverlust durch Verletzung der politischen Treuepflicht; kein besonderes Vertrauensverhältnis unter KollegenZitiert von 2
- BVerwG, 15.11.2023 – 2 B 9/23Erstattung von Studienkosten bei vorzeitigem Ausscheiden aus der BundeswehrZitiert von 1
- OVG Schleswig, 23.12.2022 – 2 MB 9/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 39 SG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten können berufen werden
1.
Unteroffiziere, Feldwebelanwärter jedoch erst mit der Beförderung zum Feldwebel,
2.
Offizieranwärter nach Abschluss des für ihre Laufbahn vorgesehenen Ausbildungsganges mit der Beförderung zum Leutnant, Geoinformationsoffizieranwärter nach Abschluss des für ihre Laufbahn vorgesehenen Ausbildungsganges mit der Beförderung zum Oberleutnant, Sanitätsoffizieranwärter mit der Beförderung zum Stabsarzt, Stabsveterinär, Stabsapotheker und Militärmusikoffizieranwärter mit der Beförderung zum Hauptmann,
3.
Offiziere auf Zeit,
4.
Offiziere der Reserve.