Gesetze / Soldatenentschädigungsgesetz
SEG§ 3 Wehrdienstbeschädigung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SEG/3?asof=2025-01-01#abs-1 (1) Eine Wehrdienstbeschädigung liegt vor, wenn die primäre Gesundheitsstörung durch eines der folgenden schädigenden Ereignisse verursacht worden ist:
Eine Wehrdienstbeschädigung liegt nicht vor, wenn die geschädigte Person die Gesundheitsstörung vorsätzlich herbeigeführt hat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SEG/3?asof=2025-01-01#abs-2 (2) Zum Wehrdienst gehören auch
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SEG/3?asof=2025-01-01#abs-3 (3) Erfasst sind auch Unfälle, welche die geschädigte Person erleidet
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SEG/3?asof=2025-01-01#abs-4 (4) Als Wehrdienstbeschädigung gilt auch die Beschädigung oder der Verlust eines im oder am Körper getragenen Hilfsmittels.