Gesetze / Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
SBG§ 50 Kosten, Geschäftsbedarf, Fortbildung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SBG%202016/50#abs-1 (1) Die Dienststellen haben die Kosten zu tragen, die den Vertrauenspersonenausschüssen aus deren Tätigkeit entstehen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SBG%202016/50#abs-2 (2) Mitglieder der Vertrauenspersonenausschüsse erhalten für Reisen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, Reisekostenvergütung nach den für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte geltenden Vorschriften.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SBG%202016/50#abs-3 (3) Für die Geschäftsführung und die Sitzungen stellen die Dienststellen den Vertrauenspersonenausschüssen in erforderlichem Umfang Räume, Geschäftsbedarf und Büropersonal zur Verfügung.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SBG%202016/50#abs-4 (4) Die Dienststellen haben die Ausbildung aller Mitglieder der Vertrauenspersonenausschüsse zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben unverzüglich nach ihrer Wahl zu veranlassen.
Wird zitiert von 18 Entscheidungen zu § 50 SBG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 07.01.2003 – 6 P 7.02Zitiert von 15
- VG Köln, 02.05.2013 – 33 L 281/13.PVBZitiert von 1
- VG Saarland Saarlouis, 14.03.2017 – 2 K 1859/15Zitiert von 2
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.04.2016 – OVG 62 PV 9.15Zitiert von 8
- OVG NRW, 30.10.2009 – 16 A 1027/09.PVBZitiert von 1
- OVG NRW, 19.03.2002 – 1 A 1117/01.PVBZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 18.01.2024 – 1 W-VR 22.23Verfahrenseinstellung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im Wehrbeschwerdeverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG Saarland, 23.03.2022 – 1 B 262/21Zitiert von 3
- OVG Saarland, 18.01.2021 – 1 A 226/20Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 50 SBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.