Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Urlaubs-, Mutterschutz- und Elternzeitverordnung
SächsUrlMuEltVO§ 21 Zuschuss bei Schwangerschaft und Entbindung während der Elternzeit
Stand: 26.08.2026
Soweit die in § 15 Absatz 2 und § 16 Absatz 1 genannten Zeiten und der Entbindungstag in eine Elternzeit fallen, erhält die Beamtin einen Zuschuss von 12,78 Euro je Kalendertag, wenn sie während der Elternzeit nicht teilzeitbeschäftigt ist. Bei einer Beamtin, deren Besoldung vor Beginn der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung überschreitet, ist der Zuschuss auf 204,52 Euro begrenzt. Bei der Berechnung der Besoldung nach Satz 2 werden die mit Rücksicht auf den Familienstand gewährten Zuschläge, Aufwandsentschädigungen und Auslandsbesoldung nach § 64 Absatz 1 Satz 1 des Sächsischen Besoldungsgesetzes nicht berücksichtigt.