Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Schulgesetz
SächsSchulG§ 9 Berufsfachschule
Stand: 17.08.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsSchulG/9#abs-1 (1) In der Berufsfachschule werden die Schüler in einen oder mehrere Berufe eingeführt oder für einen Beruf ausgebildet. Außerdem wird die allgemeine Bildung gefördert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsSchulG/9#abs-2 (2) Die Berufsfachschule ist in der Regel Vollzeitschule und dauert mindestens ein Jahr.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 9 SächsSchulG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG Sachsen, 11.11.2025 – 2 A 97/24
- OVG Sachsen, 09.11.2022 – 5 A 495/20
- OVG Sachsen, 14.03.2022 – 2 A 386/18Zitiert von 1
- OVG Sachsen, 01.07.2020 – 2 A 479/18Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.