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§ 9 SächsSchulG (Sachsen) — Berufsfachschule

Sächsisches Schulgesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) In der Berufsfachschule werden die Schüler in einen oder mehrere Berufe eingeführt oder für einen Beruf ausgebildet. Außerdem wird die allgemeine Bildung gefördert.

(2) Die Berufsfachschule ist in der Regel Vollzeitschule und dauert mindestens ein Jahr.