Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Justizgesetz
SächsJG§ 2 Oberverwaltungsgericht und Verwaltungsgerichte
Stand: 01.01.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsJG/2#abs-1 (1) Das Oberverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Bautzen. Es führt die Bezeichnung „Sächsisches Oberverwaltungsgericht“.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsJG/2#abs-2 (2) Die Verwaltungsgerichte haben ihren Sitz
1. in Chemnitz
mit Zuständigkeit für die Kreisfreie Stadt Chemnitz, den Landkreis Mittelsachsen, den Erzgebirgskreis, den Vogtlandkreis und den Landkreis Zwickau;
2. in Dresden
mit Zuständigkeit für die Kreisfreie Stadt Dresden, den Landkreis Görlitz, den Landkreis Bautzen, den Landkreis Meißen und den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge;
3. in Leipzig
mit Zuständigkeit für die Kreisfreie Stadt Leipzig, den Landkreis Leipzig und den Landkreis Nordsachsen.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 2 SächsJG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 12.05.2011 – 9 A 12.11Zitiert von 1
- BVerwG, 24.06.2010 – 9 A 36.08Zitiert von 8
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.