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§ 3 SächsAPOStF (Sachsen) — Studiengang

Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Staatsfinanzverwaltungsdienst

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Zum Erwerb der Laufbahnbefähigung wird an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum der Studiengang Staatsfinanzverwaltung eingerichtet.

(2) Der Studiengang beginnt aller zwei Jahre zum 1. September, erstmalig am 1. September 2023.