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§ 5 SächsAPOAgrFor (Sachsen) — Durchführung des Vorbereitungsdienstes

Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Agrar- und Forstverwaltung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Vorbereitungsdienst wird im Freistaat Sachsen durchgeführt. Die schultheoretische Ausbildung Pädagogik nach § 25 Absatz 2 Nummer 5 wird im Freistaat Bayern durchgeführt.