§ 4 SÜFV 2023 — Bundesverfassungsgericht

Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung

Stand: 09.02.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Lebenswichtige Einrichtungen sind die Arbeitseinheiten, die den Betrieb der Informations- und Kommunikationstechnik des Bundesverfassungsgerichts sicherstellen und deren Ausfall die Tätigkeit des Bundesverfassungsgerichts erheblich beeinträchtigen würde.