Gesetze / Staatsangehörigkeitsgesetz
StAG§ 24 (weggefallen)
Stand: 27.06.2025
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- VG Braunschweig, 04.11.2003 – 5 A 308/03Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 24 StAG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.