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Artikel 4 · BT-Drs. 08/13 · S. 8

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4
Änderungen des Reichs - und Staatsangehörigkeits-
gesetzes
15. Auf die Notwendigkeit, einzelne der im gelten-
den innerstaatlichen Recht des Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetzes enthaltene Rege-
lungen an die Verpflichtungen aus den Überein-
kommen anzupassen, ist in der Denkschrift (Rd-
Nr. 9, 13 bis 17, 20, 28) sowie in der Begründung
zu diesem Entwurf (RdNr. 2, 7 bis 9) bereits
hingewiesen.
Zu Nummer 1
Einbürgerung nichtehelicher Kinder deutscher
Väter (§ 10 RuStAG)
16. Der Einbürgerungsanspruch, den das geltende
Recht nichtehelichen Kindern deutscher Väter
gewährt (§ 10 RuStAG, Artikel 4 RuStAÄndG
1974), ist an strengere Voraussetzungen ge-
knüpft als das Übereinkommen vom 30. August
1961 zuläßt (Artikel 1 Abs. 4 und 5 sowie Arti-
kel 4). Die für staatenlose nichteheliche Kinder
deutscher Väter verbesserte Rechtslage nach
dem Übereinkommen soll grundsätzlich allen
nichtehelichen ausländischen Kindern, also auch
denen mit einer fremden Staatsangehörigkeit
zugute kommen. Der Entwurf verzichtet deshalb
auf eine Sonderregelung für die staatenlosen
Kinder und faßt stattdessen § 10 RuStAG neu.
Die Neuregelung des § 10 RuStAG für die nicht
-
ehelichen Kinder deutscher Väter ist im ganzen
schließlich günstiger als die Regelungen des
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode Drucksache 8/13
Übereinkommens vom 30. August 1961 und des
Artikels 2 dieses Entwurfs für die lediglich im
Geltungsbereich des Gesetzes (Vertragsgebiet)
geborenen staatenlosen Kinder. Die unter-
schiedliche Behandlung auf Grund einer Ab-
stammungsbindung gegenüber der bloßen In-
landsgeburt ist unbedenklich. Sie entspricht dem
Jus-sanguinis-Prinzip, dem das deutsche Staats-
angehörigkeitsrecht folgt, ist teilweise aber
auch im Übereinkommen vom 30. August 1961
zu finden. Danach dürfen den Ki

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.986 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 08/13, 8. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 25.135–38.121 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 8184529926bec886….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP