Gesetze / Staatsangehörigkeitsgesetz
StAG§ 12 (weggefallen)
Stand: 27.06.2024
Für § 12 StAG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 159 Entscheidungen zu § 12 StAG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Stuttgart, 27.07.2020 – 4 K 6757/19Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 – 12 S 996/18Zitiert von 4
- VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 – 12 S 1695/05Zitiert von 10
- VG Sigmaringen, 30.11.2020 – 3 K 5187/18Zitiert von 1
- BVerwG, 30.06.2010 – 5 C 9/10Anspruch auf Einbürgerung unter Hinnahme von MehrstaatigkeitZitiert von 42
- OVG NRW, 26.11.2009 – 19 A 1448/07Zitiert von 11
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 16.01.2026 – 10 CE 26.29
- OVG Niedersachsen, 13.01.2025 – 13 FEK 309/22
- VG Düsseldorf, 21.11.2024 – 8 K 2100/21Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12 StAG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.03.2024 Ausfertigung
§ 12 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2024 (BGBl. I Nr. 104; 2025 I Nr. 98)
BGBl. 2024 I Nr. 104
BGBl. 2024 I Nr. 104
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.