Gesetze / Regionalisierungsgesetz
RegGAnlage 5 (zu § 6 Absatz 2) Verwendungsnachweis
Stand: 25.06.2023
(BGBl. I 2016, 2763 – 2764);
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote
| Nachweis über die Verwendung der Regionalisierungsmittel | ||||||||
| für das Bundesland | im Jahr: | |||||||
| Übersendung bis 30.09. des Folgejahres | ||||||||
| Beträge in Euro (Zu Ziffern 1 bis 7, 9, 10) | ||||||||
| Bereich | Veranschlagt im Landeshaushalt bei | Verwendungszweck | Berichtsjahr | Vorjahr IST | Vor-Vorjahr IST | Anteil Regionalisierungsmittel an Gesamt- mitteln in Prozent | ||
| SOLL | IST | |||||||
| Kap./Tit. | ||||||||
| 1 | Verfügbare Mittel | Zuweisung nach § 5 RegG | ||||||
| Reste Vorjahr | ||||||||
| verfügbare Mittel gesamt | ||||||||
| 2 | Leistungsbestellungen | Bestellungen im SPNV/ Bestellerentgelte | ||||||
| davon wettbewerblich vergeben[1] | ||||||||
| davon nicht wettbewerblich vergeben[1] | ||||||||
| davon Trassenentgelte | ||||||||
| davon Stationsentgelte | ||||||||
| Bestellungen im ÖPNV | ||||||||
| davon wettbewerblich vergeben | ||||||||
| davon nicht wettbewerblich vergeben | ||||||||
| 3 | Managementaufwand | SPNV | ||||||
| ÖPNV | ||||||||
| 4 | Investitionen in Verkehrsanlagen | SPNV | ||||||
| Bauprojekte ab 5 Millionen Euro[2] | ||||||||
| davon DB Netz AG | ||||||||
| davon DB Station & Service AG | ||||||||
| davon Sonstige | ||||||||
| ÖPNV | ||||||||
| 5 | Investitionen in Fahrzeuge | SPNV[3] | ||||||
| davon DB AG | ||||||||
| davon NE-Bahnen | ||||||||
| ÖPNV | ||||||||
| 6 | Tarifausgleiche | Verbundförderung | ||||||
| Ausgleich Ausbildungsverkehre[4] | ||||||||
| davon Schiene | ||||||||
| davon Straße | ||||||||
| Erstattung Fahrgeldausfälle aus Beförderung schwerbehinderter Menschen | ||||||||
| 7 | Sonstige Ausgaben[5] | |||||||
| 8 | Sonstiges | Bestellte Zugkilometer | ||||||
| Erbrachte Zugkilometer | ||||||||
| Betriebene Streckenkilometer im SPNV | ||||||||
| Übersicht Verkehrsverträge im SPNV[6] | ||||||||
| 9 | Summe Ausgaben | |||||||
| 10 | Differenz verfügbare Mittel/Ausgaben[7] | |||||||
1 Jeweils unter Angabe der Anteile DB AG-Unternehmen und Wettbewerber.
2 Investitionen in Verkehrsanlagen müssen ab einem Volumen von 5 Millionen Euro in einer gesonderten Anlage näher beschrieben werden: Beschreibung der einzelnen Bauprojekte, Kosten/Zeitraum, erforderliche Rückstellungen.
3 Angaben zur Anzahl der Fahrzeuge und zum Zeitpunkt der Beschaffung sind erforderlich (ggf. in einer gesonderten Anlage).
4 Unter Angabe der Rechtsgrundlage (Bundes-/Landesrecht).
5 Angabe des Verwendungszwecks.
6 Die Übersicht der Verträge ist als gesonderte Anlage zu übersenden. Dabei sind Aussagen zur Laufzeit/Dauer des Vertrages zu treffen, zur geplanten Entwicklung der Zugkilometer, zur Entwicklung der Personenkilometerleistung, zur Reduzierung des Energieverbrauchs sowie der Lärm- und Schadstoffemissionen im Berichtsjahr und den beiden Vorjahren und zu den Aufwendungen in Verkehrsverträgen für die Digitalisierung.
7 Angaben zur Höhe und geplanter Verwendung.