Gesetze / Regionalisierungsgesetz

RegG

Anlage 5 (zu § 6 Absatz 2) Verwendungsnachweis

Stand: 25.06.2023

Bund6 Fassungen

(BGBl. I 2016, 2763 – 2764);
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote



Nachweis über die Verwendung der Regionalisierungsmittel
für das Bundesland                    im Jahr:
Übersendung bis 30.09. des Folgejahres
Beträge in Euro
(Zu Ziffern 1 bis 7, 9, 10)
BereichVeranschlagt im Landeshaushalt beiVerwendungszweck
Berichtsjahr
Vorjahr ISTVor-Vorjahr ISTAnteil Regionalisierungsmittel an Gesamt-
mitteln
in Prozent
SOLLIST
Kap./Tit.
 1Verfügbare MittelZuweisung nach § 5 RegG
Reste Vorjahr
verfügbare Mittel gesamt
 2LeistungsbestellungenBestellungen im SPNV/
Bestellerentgelte
davon wettbewerblich vergeben[1]
davon nicht wettbewerblich vergeben[1]
davon Trassenentgelte
davon Stationsentgelte
Bestellungen im ÖPNV
davon wettbewerblich
vergeben
davon nicht wettbewerblich vergeben
 3ManagementaufwandSPNV
ÖPNV
 4Investitionen in VerkehrsanlagenSPNV
Bauprojekte
ab 5 Millionen Euro[2]
davon DB Netz AG
davon DB Station & Service AG
davon Sonstige
ÖPNV
 5Investitionen in FahrzeugeSPNV[3]
davon DB AG
davon NE-Bahnen
ÖPNV
 6TarifausgleicheVerbundförderung
Ausgleich Ausbildungsverkehre[4]
davon Schiene
davon Straße
Erstattung Fahrgeldausfälle aus Beförderung schwerbehinderter Menschen
 7Sonstige
Ausgaben[5]
 8SonstigesBestellte Zugkilometer
Erbrachte Zugkilometer
Betriebene Streckenkilometer im SPNV
Übersicht Verkehrsverträge im SPNV[6]
 9Summe Ausgaben
10Differenz verfügbare Mittel/Ausgaben[7]

1 Jeweils unter Angabe der Anteile DB AG-Unternehmen und Wettbewerber.

2 Investitionen in Verkehrsanlagen müssen ab einem Volumen von 5 Millionen Euro in einer gesonderten Anlage näher beschrieben werden: Beschreibung der einzelnen Bauprojekte, Kosten/Zeitraum, erforderliche Rückstellungen.

3 Angaben zur Anzahl der Fahrzeuge und zum Zeitpunkt der Beschaffung sind erforderlich (ggf. in einer gesonderten Anlage).

4 Unter Angabe der Rechtsgrundlage (Bundes-/Landesrecht).

5 Angabe des Verwendungszwecks.

6 Die Übersicht der Verträge ist als gesonderte Anlage zu übersenden. Dabei sind Aussagen zur Laufzeit/Dauer des Vertrages zu treffen, zur geplanten Entwicklung der Zugkilometer, zur Entwicklung der Personenkilometerleistung, zur Reduzierung des Energieverbrauchs sowie der Lärm- und Schadstoffemissionen im Berichtsjahr und den beiden Vorjahren und zu den Aufwendungen in Verkehrsverträgen für die Digitalisierung.

7 Angaben zur Höhe und geplanter Verwendung.

§ 9