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# Anlage 5 RegG — (zu § 6 Absatz 2) Verwendungsnachweis

Regionalisierungsgesetz  
Stand: 25.06.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(BGBl. I 2016, 2763 – 2764); bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote

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Nachweis über die Verwendung der Regionalisierungsmittel
für das Bundesland	im Jahr:
	Übersendung bis 30.09. des Folgejahres
	Beträge in Euro(Zu Ziffern 1 bis 7, 9, 10)	
	Bereich	Veranschlagt im Landeshaushalt bei	Verwendungszweck	Berichtsjahr	Vorjahr IST	Vor-Vorjahr IST	Anteil Regionalisierungsmittel an Gesamt- mittelnin Prozent
SOLL	IST
Kap./Tit.
1	Verfügbare Mittel		Zuweisung nach § 5 RegG					
	Reste Vorjahr					
	verfügbare Mittel gesamt					
2	Leistungsbestellungen		Bestellungen im SPNV/Bestellerentgelte					
	davon wettbewerblich vergeben[1]					
	davon nicht wettbewerblich vergeben[1]					
	davon Trassenentgelte					
	davon Stationsentgelte					
	Bestellungen im ÖPNV					
	davon wettbewerblich vergeben					
	davon nicht wettbewerblich vergeben					
3	Managementaufwand		SPNV					
	ÖPNV					
4	Investitionen in Verkehrsanlagen		SPNV					
	Bauprojekteab 5 Millionen Euro[2]					
	davon DB Netz AG					
	davon DB Station & Service AG					
	davon Sonstige					
	ÖPNV					
5	Investitionen in Fahrzeuge		SPNV[3]					
	davon DB AG					
	davon NE-Bahnen					
	ÖPNV					
6	Tarifausgleiche		Verbundförderung					
	Ausgleich Ausbildungsverkehre[4]					
	davon Schiene					
	davon Straße					
	Erstattung Fahrgeldausfälle aus Beförderung schwerbehinderter Menschen					
7	Sonstige Ausgaben[5]							
8	Sonstiges		Bestellte Zugkilometer					
	Erbrachte Zugkilometer					
	Betriebene Streckenkilometer im SPNV					
	Übersicht Verkehrsverträge im SPNV[6]					
9	Summe Ausgaben					
10	Differenz verfügbare Mittel/Ausgaben[7]					
```

1 Jeweils unter Angabe der Anteile DB AG-Unternehmen und Wettbewerber.

2 Investitionen in Verkehrsanlagen müssen ab einem Volumen von 5 Millionen Euro in einer gesonderten Anlage näher beschrieben werden: Beschreibung der einzelnen Bauprojekte, Kosten/Zeitraum, erforderliche Rückstellungen.

3 Angaben zur Anzahl der Fahrzeuge und zum Zeitpunkt der Beschaffung sind erforderlich (ggf. in einer gesonderten Anlage).

4 Unter Angabe der Rechtsgrundlage (Bundes-/Landesrecht).

5 Angabe des Verwendungszwecks.

6 Die Übersicht der Verträge ist als gesonderte Anlage zu übersenden. Dabei sind Aussagen zur Laufzeit/Dauer des Vertrages zu treffen, zur geplanten Entwicklung der Zugkilometer, zur Entwicklung der Personenkilometerleistung, zur Reduzierung des Energieverbrauchs sowie der Lärm- und Schadstoffemissionen im Berichtsjahr und den beiden Vorjahren und zu den Aufwendungen in Verkehrsverträgen für die Digitalisierung.

7 Angaben zur Höhe und geplanter Verwendung.

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Zitiervorschlag: Anlage 5 RegG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/RegG/anlage-5

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