Gesetze / Regionalisierungsgesetz
RegG§ 4 Gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen
Stand: 10.06.2019
Für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im öffentlichen Personennahverkehr ist die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates (ABl. L 315 vom 3.12.2007, S. 1) maßgeblich. Zuständig sind die nach Landesrecht bestimmten Stellen.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 4 RegG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Düsseldorf, 22.12.2004 – VI-Kart 1/04 (V)
- BGH, 07.02.2006 – KVR 5/05
- VG Gelsenkirchen, 19.12.2008 – 14 K 2147/07Zitiert von 2
- OVG Niedersachsen, 04.12.2024 – 7 MN 54/24
- Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, 13.05.2013 – 32/12
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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14.12.2012 Ausfertigung
§ 4 neu gefasst durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Dezember 2012 (BGBl. I 2598)
BGBl. 2012 I S. 2598
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.