Gesetze / Regionalisierungsgesetz
RegG§ 1 Öffentliche Aufgabe, Zuständigkeit
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 19
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 22.12.2004 – VI-Kart 1/04 (V)
- VGH Bayern, 18.11.2022 – 22 ZB 22.290Zitiert von 4
- VG Köln, 18.03.2019 – 18 K 11692/16Zitiert von 1
- VG Köln, 18.03.2019 – 18 K 11690/16
- VG Köln, 18.03.2019 – 18 K 11691/16
- BGH, 07.02.2006 – KVR 5/05
Zuletzt entschieden
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2026 – 1 L 169/25.Z
- BGH, 02.04.2025 – XII ZR 15/23Berechnung des Schadensersatzanspruchs eines Eisenbahnverkehrsunternehmens gegen ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen wegen Vermögensschäden aufgrund verspäteter Bereitstellung von Zugtrassen für den SchienenpersonennahverkehrZitiert von 3
- OLG Frankfurt am Main, 03.02.2023 – 2 U 88/21Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 RegG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RegG/1#abs-1 (1) Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RegG/1#abs-2 (2) Die Stellen, die diese Aufgabe wahrnehmen, werden durch Landesrecht bestimmt.