§ 9 Weisungsfreiheit des Rechtspflegers
Stand: 10.06.2019
Der Rechtspfleger ist sachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden.
Wird zitiert von 37 Entscheidungen zu § 9 RPflG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 06.10.2004 – 1 A 650/02Zitiert von 2
- VG Köln, 19.10.2023 – 13 K 146/18Zitiert von 1
- VG Greifswald, 02.08.2023 – 6 B 689/23 HGWZitiert von 1
- VG Düsseldorf, 02.12.2005 – 13 K 2711/04
- BGH, 10.12.2009 – V ZB 111/09Zitiert von 4
- BGH, 16.10.2008 – RiZ (R) 2/08
Zuletzt entschieden
- OLG Braunschweig, 02.05.2025 – 10 W 44/25
- VG Düsseldorf, 30.08.2021 – 29 K 8012/19Zitiert von 1
- VG Saarland Saarlouis, 19.04.2021 – 7 K 612/20Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 RPflG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.12.2018 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2573)
BGBl. 2018 I S. 2573
BGBl. 2018 I S. 2573 Gesetzgebungsmaterialien
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.