Gesetze / Rechtsdienstleistungsverordnung
RDV§ 4 Sachkundelehrgang
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 11
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 27.11.2019 – VIII ZR 285/18Verstoß gegen Rechtsdienstleistungsgesetz bei Betreiben eines "Mietpreisrechners" im InternetZitiert von 104
- BGH, 06.05.2020 – VIII ZR 120/19Inkassodienstleistung: Geltendmachung zu viel bezahlter Miete wegen Verstoßes gegen die Mietpreisbremse in BerlinZitiert von 33
- BGH, 08.04.2020 – VIII ZR 130/19Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch das Revisionsgericht; Aktivlegitimation eines Inkassounternehmens für Forderungen aus Mietvertrag; Grenzen der Abtretung von höchstpersönlichen oder unselbständigen akzessorischen Ansprüchen; hinreichende Bestimmtheit einer Abtretungserklärung - MietpreisbremseZitiert von 60
- LG Dortmund, 08.06.2022 – 8 O 7/20 (Kart)
- KG, 12.05.2021 – 5 U 1091/20Zitiert von 4
- BGH, 13.06.2022 – VIa ZR 418/21Zulässigkeit der Geltendmachung eines abgetretenen Schadensersatzanspruches für Schweizer Erwerber im sog. Dieselskandal auf Grundlage einer deutschen Inkassolizenz - financialrightZitiert von 20
Zuletzt entschieden
- LG Dortmund, 30.08.2023 – 8 O 16/23 (Kart)
- OLG Schleswig, 11.01.2022 – 7 U 130/21Zitiert von 13
- LG Ansbach, 29.03.2021 – 3 O 16/21Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 RDV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RDV/4#abs-1 (1) Der Sachkundelehrgang muss geeignet sein, alle nach § 11 Abs. 1 oder 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes für die jeweilige Registrierung erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss im Bereich Inkassodienstleistungen mindestens 120 Zeitstunden und im Bereich Rentenberatung mindestens 150 Zeitstunden betragen. Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz, deren Registrierung nach § 1 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz auf den Umfang ihrer bisherigen Erlaubnis zu beschränken ist, können zum Nachweis ihrer theoretischen Sachkunde in den nicht von der Erlaubnis erfassten Teilbereichen einen abgekürzten Sachkundelehrgang absolvieren, dessen Gesamtdauer 50 Zeitstunden nicht unterschreiten darf.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RDV/4#abs-2 (2) Die Anbieter von Sachkundelehrgängen müssen gewährleisten, dass nur qualifizierte Lehrkräfte eingesetzt werden. Qualifiziert sind insbesondere Richterinnen und Richter aus der mit dem jeweiligen Bereich vorrangig befassten Gerichtsbarkeit, Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer, Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie registrierte und qualifizierte Personen mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung in dem jeweiligen Bereich.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/RDV/4#abs-3 (3) Die Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer müssen mindestens eine schriftliche Aufsichtsarbeit ablegen und darin ihre Kenntnisse aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs nachweisen. Die Gesamtdauer der erfolgreich abgelegten schriftlichen Aufsichtsarbeiten darf fünf Zeitstunden nicht unterschreiten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/RDV/4#abs-4 (4) Die Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer müssen eine abschließende mündliche Prüfung erfolgreich ablegen. Die mündliche Prüfung besteht aus einem Fachgespräch, das sich auf verschiedene Bereiche des Lehrgangs erstrecken muss und im Bereich Rentenberatung auch eine fallbezogene Präsentation beinhalten soll. Die Prüfungskommission soll mit mindestens einer Richterin oder einem Richter aus der mit dem jeweiligen Bereich vorrangig befassten Gerichtsbarkeit und mindestens einer registrierten oder qualifizierten Person mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung in dem jeweiligen Bereich besetzt sein.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/RDV/4#abs-5 (5) Das Zeugnis über den erfolgreich abgelegten Sachkundelehrgang muss enthalten:
Die schriftlichen Aufsichtsarbeiten und ihre Bewertung sowie eine detaillierte Beschreibung von Inhalten und Ablauf des Lehrgangs sind dem Zeugnis beizufügen.