Gesetze / Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz
RDGEG§ 2 Versicherungsberater
Stand: 01.01.2021
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- BGH, 06.06.2019 – I ZR 67/18Vereinbarung eines beratungsrechtlichen Erfolgshonorars bei Tarifwechsel in privater KrankenversicherungZitiert von 39
- LG Münster, 27.10.2015 – 03 S 32/15
- OLG Düsseldorf, 17.11.2022 – 20 U 149/21Zitiert von 2
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Abweichend von § 1 Absatz 1 können Personen mit einer Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet der Versicherungsberatung (Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Rechtsberatungsgesetzes) nur eine Erlaubnis als Versicherungsberater nach § 34d Absatz 2 der Gewerbeordnung beantragen.