Gesetze / Renten-Überleitungsgesetz

RÜG

§ 3 Voraussetzungen für einen Rentenanspruch

Stand: 10.06.2019

Bund21 Entscheidungen

Personen haben Anspruch auf Rente, wenn die für die jeweilige Rente erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllt ist und die jeweiligen besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.

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