Gesetze / Prostituiertenschutzgesetz
ProstSchG§ 18 Mindestanforderungen an zum Prostitutionsgewerbe genutzte Anlagen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 37
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 27.09.2024 – 3 K 8968/23
- VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 – 6 S 270/22Zitiert von 2
- VG Stuttgart, 10.01.2022 – 4 K 4596/21Zitiert von 2
- OVG Hamburg, 04.01.2024 – 4 Bs 117/23Zitiert von 1
- VG Köln, 10.12.2025 – 1 K 2743/24Zitiert von 2
- VG Köln, 01.07.2024 – 1 L 739/24Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VGH Baden-Württemberg, 28.10.2025 – 6 S 760/25
- VGH Baden-Württemberg, 28.10.2025 – 6 S 8/24
- VG Köln, 29.07.2025 – 1 L 1057/25
37 Entscheidungen zu § 18 ProstSchG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 18 ProstSchG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ProstSchG/18#abs-1 (1) Prostitutionsstätten müssen nach ihrem Betriebskonzept sowie nach ihrer Lage, Ausstattung und Beschaffenheit den Anforderungen genügen, die erforderlich sind
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ProstSchG/18#abs-2 (2) Insbesondere muss in Prostitutionsstätten mindestens gewährleistet sein, dass
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ProstSchG/18#abs-3 (3) Die zuständige Behörde kann für Prostitutionsstätten in Wohnungen im Einzelfall Ausnahmen von Absatz 2 Nummer 2 und 4 bis 7 zulassen, wenn die Erfüllung dieser Anforderungen mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre und die schützenswerten Interessen von Prostituierten, von Beschäftigten und von Kundinnen und Kunden auf andere Weise gewährleistet werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ProstSchG/18#abs-4 (4) Die Absätze 1 bis 3 sind entsprechend auf für Prostitutionsveranstaltungen genutzte Gebäude, Räume oder sonstige ortsfeste Anlagen anzuwenden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/ProstSchG/18#abs-5 (5) Der Betreiber einer Prostitutionsstätte ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Mindestanforderungen nach den Absätzen 1 und 2 während des Betriebes eingehalten werden.