Gesetze / Prüfungsberichtsverordnung

PrüfbV

Anlage 3 (zu § 70) SON04

Stand: 10.06.2019

Bund

(Fundstelle: BGBl. I 2015, 959 - 960; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)


Datenübersicht für Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppe IIIa und IIIb

Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR);
Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.


PositionBerichtsjahr (1)Vorjahr (2)
(1)Daten zu den organisatorischen Grundlagen
Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB001
(2)Daten zur Vermögenslage
Eigenmittel nach Artikel 72 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) oder
§ 53 KWG nach dem Stand bei Geschäftsschluss am Bilanzstichtag
a)Kernkapital006
aa) hartes Kernkapital426
ab) zusätzliches Kernkapital427
b)Ergänzungskapital007
(3)Daten zur Ertragslage
 1.Zinsergebnis
a)Zinserträge[1]029
b)Zinsaufwendungen030
c)darunter: für stille Einlagen, für Genussrechte und für nachrangige Verbindlichkeiten
031
d)Zinsergebnis032
 2.Provisionsergebnis
a)Provisionserträge313
b)Provisionsaufwendungen314
c)Provisionsergebnis033
 3.Ergebnis aus dem sonstigen nichtzinsabhängigen Geschäft[2]037
 4.Allgemeiner Verwaltungsaufwand
a)Personalaufwand[3]038
b)andere Verwaltungsaufwendungen[4]039
 5.Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen900
 6.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag048
 7.Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen
049
 8.Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs-
oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne

052
 9.Gewinnvortrag aus dem Vorjahr053
10.Verlustvortrag aus dem Vorjahr054
11.Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen055
12.Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen056
13.Entnahmen aus Genussrechtskapital057
14.Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals058
(4)Daten zum Kreditgeschäft
 1.Anmerkungsbedürftige Großkredite088
 2.Nichtanwendung der Vorschriften des KWG über das Handelsbuch:
Zahl der Überschreitungen der Großkrediteinzelobergrenze nach Artikel 395 Absatz 1 CRR
a)des geprüften Einzelinstituts342Stk.Stk.
b)der Institutsgruppe[5]343Stk.Stk.
 3.Unbare bilanzunwirksame Ansprüche
a)im Berichtsjahr[6]093
b)Bestand am Jahresende094
(5)Ergänzende Angaben
 1.Abweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGB
a)von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)095
b)von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)096
 2.Nachrangige Vermögensgegenstände
a)nachrangige Forderungen an Kreditinstitute112
b)nachrangige Forderungen an Kunden113
c)sonstige nachrangige Vermögensgegenstände114

1 Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen und Leasinggebühren.

2 Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nichtzinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Position (4) Nr. 3 fallen.

3 Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen.

4 Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.

5 Sofern das geprüfte Institut übergeordnetes Institut ist.

6 Nettoposition (erhaltene ./. zurückgezahlte).

§ 72