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Artikel 13 · BT-Drs. 18/5009 · S. 92

Zu Artikel 13 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 13 (Inkrafttreten)
Im Restrukturierungsfondsgesetz werden im Hinblick auf den Start des einheitlichen Abwicklungsfonds im Jahr
2016 teilweise Regelungen geändert, welche für die Erhebung der Bankenabgabe im Jahr 2015 noch in der bis-
herigen Fassung erforderlich sind. Diese Änderungen treten erst zum 1. Januar 2016 in Kraft. Im Übrigen tritt das
Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 93 – Drucksache 18/5009
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den
Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenab-
gabe (Abwicklungsmechanismusgesetz) (NKR-Nr. 3250)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.
I. Zusammenfassung
Wirtschaft
auf EU-Vorgaben beruhender Erfüllungsaufwand
jährlicher Erfüllungsaufwand:
auf nationalen und internationalen Vorgaben
beruhender Erfüllungsaufwand
jährlicher Erfüllungsaufwand:
einmaliger Erfüllungsaufwand:
rund 4.500 Euro
rund 18,3 Mio. Euro
rund 2,6 Mio. Euro
Verwaltung
auf EU-Vorgaben beruhender Erfüllungsaufwand
jährlicher Erfüllungsaufwand:
einmaliger Erfüllungsaufwand
auf nationalen und internationalen Vorgaben
beruhender Erfüllungsaufwand
sinkender jährlicher Erfüllungsaufwand:
rund 3,75 Mio. Euro
rund 400.000 Euro
rund 3,6 Mio. Euro
Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand keine Auswirkungen
weitere Kosten Die Anstalten werden mittels Kosten-
erstattung und mittels einer Umlage fi-
nanziert. Dadurch können den Unter-
nehmen der Finanzbranche weitere
Kosten von bis zu 30 Mio. Euro entste-
hen. Es ist davon auszugehen, dass
die betroffenen Institute ihre Kunden
mit den ihnen durch die Anstalte

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.029 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 18/5009, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 311.455–325.484 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 7cf14af36419b247….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP