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Artikel 13 · BT-Drs. 18/5009 · S. 92
Zu Artikel 13 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 13 (Inkrafttreten) Im Restrukturierungsfondsgesetz werden im Hinblick auf den Start des einheitlichen Abwicklungsfonds im Jahr 2016 teilweise Regelungen geändert, welche für die Erhebung der Bankenabgabe im Jahr 2015 noch in der bis- herigen Fassung erforderlich sind. Diese Änderungen treten erst zum 1. Januar 2016 in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 93 – Drucksache 18/5009 Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenab- gabe (Abwicklungsmechanismusgesetz) (NKR-Nr. 3250) Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft. I. Zusammenfassung Wirtschaft auf EU-Vorgaben beruhender Erfüllungsaufwand jährlicher Erfüllungsaufwand: auf nationalen und internationalen Vorgaben beruhender Erfüllungsaufwand jährlicher Erfüllungsaufwand: einmaliger Erfüllungsaufwand: rund 4.500 Euro rund 18,3 Mio. Euro rund 2,6 Mio. Euro Verwaltung auf EU-Vorgaben beruhender Erfüllungsaufwand jährlicher Erfüllungsaufwand: einmaliger Erfüllungsaufwand auf nationalen und internationalen Vorgaben beruhender Erfüllungsaufwand sinkender jährlicher Erfüllungsaufwand: rund 3,75 Mio. Euro rund 400.000 Euro rund 3,6 Mio. Euro Bürgerinnen und Bürger Erfüllungsaufwand keine Auswirkungen weitere Kosten Die Anstalten werden mittels Kosten- erstattung und mittels einer Umlage fi- nanziert. Dadurch können den Unter- nehmen der Finanzbranche weitere Kosten von bis zu 30 Mio. Euro entste- hen. Es ist davon auszugehen, dass die betroffenen Institute ihre Kunden mit den ihnen durch die Anstalte
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.029 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/5009, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 311.455–325.484 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 7cf14af36419b247….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP