Gesetze / Postleistungsentgeltverordnung
PostLEntgV§ 13 Übergangsregelung
Stand: 07.12.2025
Wird zitiert von 4
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- VG Düsseldorf, 11.05.2007 – 13 K 5118/05Zitiert von 4
- VG Düsseldorf, 11.05.2007 – 13 K 5733/05Zitiert von 3
- VG Stuttgart, 15.12.2009 – 3 K 3624/09Zitiert von 1
- VG Stuttgart, 15.12.2009 – 3 K 3826/09Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für die Jahre 2012 bis 2041 wird kein Leistungsentgelt nach § 1 gezahlt.