Gesetze / Postleistungsentgeltverordnung
PostLEntgV§ 1 Persönlicher Geltungsbereich, leistungsbezogene Entgelte
Stand: 10.06.2019
Den Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen, die bei der Deutschen Post AG beschäftigt sind, kann ein nicht ruhegehaltfähiges leistungsbezogenes Entgelt (Leistungsentgelt) gewährt werden.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 PostLEntgV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 11.06.2015 – 2 B 64/14, 2 B 64/14, 2 PKH 2/14Zeit der Teilnahme an einer Wiedereingliederungsmaßnahme kein aktiver Dienst i.S.v. § 12 Satz 1 PostLEntgVZitiert von 10
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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30.09.2013 Ausfertigung
§ 1 teilweise aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 30. September 2013 (BGBl. I 3737)
BGBl. 2013 I S. 3737
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