Gesetze / Postleistungsentgeltverordnung
PostLEntgV§ 1 Persönlicher Geltungsbereich, leistungsbezogene Entgelte
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
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- BVerwG, 11.06.2015 – 2 B 64/14, 2 B 64/14, 2 PKH 2/14Zeit der Teilnahme an einer Wiedereingliederungsmaßnahme kein aktiver Dienst i.S.v. § 12 Satz 1 PostLEntgVZitiert von 10
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Den Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen, die bei der Deutschen Post AG beschäftigt sind, kann ein nicht ruhegehaltfähiges leistungsbezogenes Entgelt (Leistungsentgelt) gewährt werden.