Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Planungshoheitsübertragungsverordnung
PlanÜV§ 1 Aufgabenübertragung
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Plan%C3%9CV/1#abs-1 (1) Die Aufgabe der kommunalen Planungshoheit für die verbindliche Bauleitplanung gemäß den §§ 8 bis 10 des Baugesetzbuches sowie den Regelungen der §§ 11 bis 18 des Baugesetzbuches für das Gewerbegebiet „Prignitz/Falkenhagen“ wird von der Stadt Pritzwalk und der amtsangehörigen Gemeinde Gerdshagen auf den Landkreis Prignitz übertragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Plan%C3%9CV/1#abs-2 (2) Die von der Übertragung der Planungshoheit nach Absatz 1 betroffenen Grundstücke umfassen eine Größe von rund 369 Hektar. Sie umfassen die in der Anlage aufgeführten Fluren mit Flurstücken.
Einzelnorm