nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 PlanÜV (Brandenburg) — Aufgabenübertragung

Planungshoheitsübertragungsverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Aufgabe der kommunalen Planungshoheit für die verbindliche Bauleitplanung gemäß den §§ 8 bis 10 des Baugesetzbuches sowie den Regelungen der §§ 11 bis 18 des Baugesetzbuches für das Gewerbegebiet „Prignitz/Falkenhagen“ wird von der Stadt Pritzwalk und der amtsangehörigen Gemeinde Gerdshagen auf den Landkreis Prignitz übertragen.

(2) Die von der Übertragung der Planungshoheit nach Absatz 1 betroffenen Grundstücke umfassen eine Größe von rund 369 Hektar. Sie umfassen die in der Anlage aufgeführten Fluren mit Flurstücken.

Einzelnorm