§ 8 Zweck des Bebauungsplans
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/8#abs-1 (1) Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug dieses Gesetzbuchs erforderliche Maßnahmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/8#abs-2 (2) Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Ein Flächennutzungsplan ist nicht erforderlich, wenn der Bebauungsplan ausreicht, um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/8#abs-3 (3) Mit der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplans kann gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt werden (Parallelverfahren). Der Bebauungsplan kann vor dem Flächennutzungsplan bekannt gemacht werden, wenn nach dem Stand der Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein wird.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BBauG/8#abs-4 (4) Ein Bebauungsplan kann aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden, bevor der Flächennutzungsplan aufgestellt ist, wenn dringende Gründe es erfordern und wenn der Bebauungsplan der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebiets nicht entgegenstehen wird (vorzeitiger Bebauungsplan). Gilt bei Gebiets- oder Bestandsänderungen von Gemeinden oder anderen Veränderungen der Zuständigkeit für die Aufstellung von Flächennutzungsplänen ein Flächennutzungsplan fort, kann ein vorzeitiger Bebauungsplan auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan ergänzt oder geändert ist.
Wird zitiert von 667 Entscheidungen zu § 8 BauGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 – 8 S 794/05Zitiert von 9
- VGH Baden-Württemberg, 01.07.2020 – 8 S 2280/18Zitiert von 5
- VG Stade, 14.04.2011 – 2 A 124/10
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 – 5 S 2243/05Normenkontrolle: Erfolgloser Antrag gegen den planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan für eine Kreisstraße Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- VG Schleswig, 04.11.2022 – 2 B 55/22Zitiert von 4
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2021 – 2 K 125/19Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 30.07.2026 – 9 NE 26.405Vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans im Wege der einstweiligen Anordnung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2026 – OVG 10 S 28/25
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2026 – OVG 10 A 13/20Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 BauGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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08.12.1986 Ausfertigung
§ 8 geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I 2191)
BGBl. 1986 I S. 2191
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.