Gesetze / Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
Pkw-EnVKV§ 5 Werbung
Stand: 23.02.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Pkw-EnVKV/5#abs-1 (1) Hersteller und Händler, die Werbeschriften erstellen, erstellen lassen, weitergeben oder auf andere Weise verwenden, haben sicherzustellen, dass in den Werbeschriften Angaben über den jeweils einschlägigen Energieverbrauch, über die CO2-Emissionen und die CO2-Klassen der betreffenden Modelle neuer Personenkraftwagen nach Maßgabe von Teil I der Anlage 4 gemacht werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Pkw-EnVKV/5#abs-2 (2) Absatz 1 gilt mit der Maßgabe, dass die Angaben gemäß Teil II der Anlage 4 gemacht werden müssen für Werbematerial, das
verbreitet wird. Hiervon ausgenommen sind Hörfunkdienste und audiovisuelle Mediendienste nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1; L 263 vom 6.10.2010, S. 15), die zuletzt durch Artikel 1 der Richtlinie (EU) 2018/1808 (ABl. L 303 vom 28.11.2018, S. 69) geändert worden ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/Pkw-EnVKV/5#abs-3 (3) Die Verpflichtungen der Hersteller nach § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 gelten entsprechend für Angaben, die erforderlich sind, um Werbeschriften oder Werbematerial nach den Absätzen 1 und 2 zu erstellen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/Pkw-EnVKV/5#abs-4 (4) § 3 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4, Satz 2 und 5 findet entsprechend Anwendung.
Wird zitiert von 121 Entscheidungen zu § 5 Pkw-EnVKV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Karlsruhe, 19.04.2017 – 14 O 69/16 KfH
- OLG Frankfurt am Main, 07.11.2024 – 6 U 141/22
- LG Freiburg, 14.04.2014 – 12 O 72/13
- BGH, 13.09.2018 – I ZR 117/15Wettbewerbsverstoß: Fehlende Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die spezifischen CO2-Emissionen beworbener Pkw-Modelle in dem über einen Werbevideokanal für Modelle neuer Personenkraftwagen auf YouTube abrufbaren Werbevideo - YouTube-Werbekanal IIZitiert von 26
- BGH, 12.01.2017 – I ZR 117/15Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste: Betreiben eines audiovisuellen Mediendienstes - YouTube-WerbekanalZitiert von 1
- BGH, 01.04.2021 – I ZR 115/20Verbrauchskennzeichnung für Neuwagen: Werbung für einen Neuwagen; Informationspflicht bei Nichtlieferbarkeit des beworbenen Fahrzeugs – Ferrari 458 SpecialeZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OLG Karlsruhe, 12.11.2025 – 6 U 35/22Zitiert von 4
- OLG Karlsruhe, 12.11.2025 – 6 U 82/21Zitiert von 3
- LG Limburg a.d. Lahn, 01.08.2025 – 5 O 4/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 Pkw-EnVKV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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23.02.2024 in Kraft
§ 5 neu gefasst und geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Februar 2024 (BGBl. I Nr. 50)
BGBl. 2024 I Nr. 50
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22.08.2011 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. August 2011 (BGBl. I 1756, 2095)
BGBl. 2011 I S. 1756
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