Gesetze / Patentanwaltsordnung
PAO§ 20 Erlöschen der Zulassung
Stand: 10.06.2019
Die Zulassung zur Patentanwaltschaft erlischt, wenn durch ein rechtskräftiges Urteil auf Ausschließung aus der Patentanwaltschaft erkannt ist oder wenn die Rücknahme oder der Widerruf der Zulassung bestandskräftig geworden ist.