Gesetze / Passgesetz

PassG

§ 9 Speicherung von passrechtlichen Maßnahmen

Stand: 13.03.2024

Bund2 Fassungen3 Entscheidungen

Anordnungen nach § 7 Absatz 1 oder 2 oder § 8 dürfen im polizeilichen Grenzfahndungsbestand gespeichert werden.

§ 8 § 10