Gesetze / Passgesetz

PassG

§ 14 Sofortige Vollziehung

Stand: 13.03.2024

Bund2 Fassungen16 Entscheidungen

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Beschränkung des Geltungsbereiches oder der Gültigkeitsdauer des Passes (§ 7 Absatz 2), gegen die Passentziehung (§ 8), gegen die Untersagung der Ausreise (§ 10) und gegen die Sicherstellung des Passes (§ 13) haben keine aufschiebende Wirkung.

§ 13 § 15