Gesetze / PTB Besondere Gebührenverordnung

PTBBGebV

§ 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PTBBGebV/1?asof=2021-06-15#abs-1 (1) Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt erhebt in ihrem Zuständigkeitsbereich nach Maßgabe dieser Verordnung Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen), die aufgrund der folgenden Vorschriften erbracht werden:

1.
Waffengesetz,
2.
Beschussgesetz,
3.
Beschussverordnung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PTBBGebV/1?asof=2021-06-15#abs-2 (2) Die Erhebung von Gebühren und Auslagen für gebührenfähige Leistungen, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt aufgrund anderer als der in Absatz 1 genannten Vorschriften erbracht werden, wird durch diese Verordnung nicht berührt.

→§ 2