Gesetze / PTB Besondere Gebührenverordnung
PTBBGebV§ 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PTBBGebV/1?asof=2021-06-15#abs-1 (1) Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt erhebt in ihrem Zuständigkeitsbereich nach Maßgabe dieser Verordnung Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen), die aufgrund der folgenden Vorschriften erbracht werden:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PTBBGebV/1?asof=2021-06-15#abs-2 (2) Die Erhebung von Gebühren und Auslagen für gebührenfähige Leistungen, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt aufgrund anderer als der in Absatz 1 genannten Vorschriften erbracht werden, wird durch diese Verordnung nicht berührt.
Änderungsverlauf
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21.09.2021 Ausfertigung
§ 1 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. September 2021 (BGBl. I 4312)
BGBl. 2021 I S. 4312
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