Gesetze / PTB Besondere Gebührenverordnung

PTBBGebV

§ 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen

Stand: 23.10.2021

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PTBBGebV/1#abs-1 (1) Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt erhebt in ihrem Zuständigkeitsbereich nach Maßgabe dieser Verordnung Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen), die aufgrund der folgenden Vorschriften erbracht werden:

1.
Mess- und Eichgesetz,
2.
Mess- und Eichverordnung,
3.
Gewerbeordnung,
4.
Spielverordnung,
5.
Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz,
6.
Beschussgesetz,
7.
Beschussverordnung,
8.
Waffengesetz,
9.
Fertigpackungsverordnung und
10.
Verordnung über Heizkostenabrechnung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PTBBGebV/1#abs-2 (2) Die Erhebung von Gebühren und Auslagen für gebührenfähige Leistungen, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt aufgrund anderer als der in Absatz 1 genannten Vorschriften erbracht werden, wird durch diese Verordnung nicht berührt.

§ 2