Gesetze / Partnerschaftsregisterverordnung
PRV§ 8 Namenslöschung wegen Nichtausübung freiberuflicher Tätigkeit
Wird der Name einer Partnerschaft gelöscht, weil unter diesem keine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird, so kann auf Antrag der Gesellschafter in der Bekanntmachung der Grund der Löschung erwähnt werden.
Änderungsverlauf
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07.07.2021 Ausfertigung
§ 8 geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 7. Juli 2021 (BGBl. I 2363)
BGBl. 2021 I S. 2363
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05.07.2021 Ausfertigung
§ 8 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I 3338)
BGBl. 2021 I S. 3338
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.