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Artikel 5 · BT-Drs. 19/28177 · S. 133
Zu Artikel 5 (Änderung der Partnerschaftsregisterverordnung)
Zu Artikel 5 (Änderung der Partnerschaftsregisterverordnung) Zu Nummer 1 (Änderung von § 7 PRV) Eine Änderung der bisherigen Regelung in § 7 Partnerschaftsregisterverordnung (PRV) ist aufgrund des weiterhin richtigen Verweises auf § 10 HGB-E nicht erforderlich. Durch den Verweis werden die Neuregelungen in § 10 HGB-E zur Bekanntmachung auch für das Partnerschaftsregister übernommen. Allerdings wird zur Klarstellung in § 7 Satz 2 PRV-E ein Verweis auf das für Registerbekanntmachungen zukünftig zu verwendende Muster in der Anlage zu § 7 aufgenommen, so wie es auch in § 33 Absatz 5 HRV-E für das Handelsregister vorgesehen ist. Zu Nummer 2 (Änderung von § 8 PRV) Die Änderung ist eine Folgeänderung zur Anpassung des Bekanntmachungswesens gemäß § 10 HGB-E und den §§ 27, 33 HRV-E. Da die Bekanntmachung von Eintragungen auch im Partnerschaftsregister gemäß § 5 Partner- schaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) in Verbindung mit § 10 HGB-E zukünftig nur noch durch die erstmalige Ab- rufbarkeit der Eintragung über das nach § 9 Absatz 1 HGB bestimmte Informations- und Kommunikationssystem erfolgt, können in der Bekanntmachung der Eintragung keine zusätzlichen Tatsachen oder Hinweise bekannt ge- macht werden. Dies erfolgt zukünftig gemäß § 10 Absatz 3 HGB-E über sogenannte Registerbekanntmachungen (siehe Begründung zu § 10 HGB-E). Daher ist der Wortlaut anzupassen und ein unbestimmter Artikel zu verwen- den, sodass nur eine Bekanntmachung erforderlich ist, worunter auch die Registerbekanntmachung nach § 10 Absatz 3 HGB-E fällt. Drucksache 19/28177 – 134 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Nummer 3 (Änderung der Anlage 4 zur PRV) Das neugefasste Muster für Registerbekanntmachungen im Partnerschaftsregister ist entsprechend dem Muster
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.122 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/28177, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 507.526–509.648 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 9c888a5ee3e5dc0f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP