Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / PIDG NRW · GV. NRW. 2014 S. 381

Gesetz über die Zulassung von Zentren und über die Einrichtung der Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik in Nordrhein-Westfalen

11 Normen · Ausgangsfassung vom 04.07.2014 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

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Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. § 2 Zuständige Behörde für die Zulassung von Zentren für Präimplantationsdiagnostik
  4. § 3 Überprüfung, Rücknahme und Widerruf der Zulassung
  5. § 4 Jahresbericht und Register der Zentren
  6. § 5 Zuständige Ethikkommission
  7. § 6 Besetzung und Berufung der Mitglieder der Präimplantationsdiagnostik-Kommission
  8. § 7 Geschäftsstelle
  9. § 8 Verfahren und Entscheidung über einen Antrag auf Durchführung der Präimplantationsdiagnostik
  10. § 9 Sachverständige und Gutachter
  11. § 10 Ausscheiden aus der Präimplantationsdiagnostik-Kommission
  12. § 11 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    01.02.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 80

    GV. NRW. S. 122 Quelle (GV. NRW.)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    31.12.2019 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 19.12.2019, Artikel 1

    GV. NRW. S. 1032

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).