Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Präimplantationsdiagnostikgesetz Nordrhein-Westfalen
PIDG NRW§ 8 Verfahren und Entscheidung über einen Antrag auf Durchführung der Präimplantationsdiagnostik
Stand: 26.08.2026
Die Sitzungen der Präimplantationsdiagnostik-Kommission sind nicht öffentlich. Über jede Sitzung ist ein Sitzungsprotokoll anzufertigen.